Mit Beginn des neuen Jahres tritt eine verschärfte Version der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Ab sofort wird die Obergrenze für den zulässigen Energiebedarf eines Gebäudes um 25 Prozent gesenkt. Auch die Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäudehülle steigen um 20 Prozent: Dieser muss um rund 20 Prozent im Vergleich zu den derzeit geltenden Vorgaben verbessert werden. Die für den Neubau geplanten Dämmstoffstärken müssen unter Umständen erhöht werden. Das ist auch wegen des sommerlichen Hitzeschutzes wichtig.
Betroffen sind alle Bauvorhaben, die ab dem 1. Januar 2016 beantragt, angezeigt oder ohne vorherige Beantragung begonnen werden. Wer die Standards missachtet, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 Euro.